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title: Massenüberwachung auf dem Prüfstand in Karlsruhe: CCC veröffentlicht Stellungnahme zum BND-Gesetz
date: 2020-01-13 08:32:38
updated: 2020-01-13 08:32:38
author: evelyn
tags: update, pressemitteilung
Am Dienstag und Mittwoch findet beim Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung zum BND-Gesetz statt. Der CCC veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme und wird in Karlsruhe an der Anhörung teilnehmen.
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Nachdem durch den NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags ans
Tageslicht kam, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND weit mehr
Daten sammelte, verarbeitete und an ausländische Geheimdienste
weiterreichte, als das damalige Gesetz erlaubte, trat Anfang 2017 ein
novelliertes BND-Gesetz in Kraft. Die Befugnisse des Geheimdienstes
wurden dadurch erheblich ausgeweitet, die schwachen Kontrollmechanismen
jedoch nur marginal verbessert. Nun liegt das neue Gesetz dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der CCC und weitere
Sachverständige wurden um Stellungnahme gebeten.
Das BND-Gesetz erlaubt dem Auslandsgeheimdienst eine anlasslose
Ausleitung, Speicherung und Analyse von Kommunikationsdaten in
massenhaftem Umfang, auch die von Journalisten und deren Informanten.
Dagegen wehren sich die Beschwerdeführer, darunter „Reporter ohne
Grenzen“. Neben den Daten von Journalisten und anderen
Berufsgeheimnisträgern sind aber auch millionenfach andere
Kommunikationsteilnehmer betroffen.
Neben der Massenüberwachung ist der internationale Datentransfer
zwischen Geheimdiensten in Karlsruhe Thema, denn Datenweitergabe und
Technologiekooperation sind auch durch das neue BND-Gesetz kaum
beschränkt. Die mangelnde Kontrolle der geheimdienstlichen Daten- und
Außenpolitik und von international gemeinschaftlich genutzten
Softwaresystemen und Datenbanken sind weitere Aspekte, mit denen sich
die Karlsruher Richter befassen.
Die Stellungnahme des CCC widmet sich den technischen Fragen der
Filterung und Analyse von Inhalts- und Metadaten beim Versuch der
Unterscheidung von inländischen, ausländischen und internationalen
Datenverkehren und behandelt die technischen Gegebenheiten bei der
paketvermittelten Kommunikation und verschiedene technische
Möglichkeiten der Überwachung von Ausland-Ausland-Kommunikation.
Der CCC setzt sich seit vielen Jahren gegen jede Form anlassloser
Massenüberwachung ein, insbesondere wenn sie von den chronisch schlecht
kontrollierten Geheimdiensten durchgeführt wird. In der Stellungnahme
wird deutlich, warum der BND schon aus technischen Gründen unmöglich
seine Verpflichtung einhalten kann, keine Inländer zu überwachen. Dass
er in der Kommunikation unter Ausländern, darunter Journalisten und ihre
international vernetzten Redaktionen, auch in Zukunft mit einem
gigantischen Schleppnetz fischen darf, sollte unterbunden werden.
**Links**:
\[0\] Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Sachen
„Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des
Bundesnachrichtendienstes“ am Dienstag, 14. Januar 2020, und Mittwoch,
15. Januar 2020,
<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-087.html>
\[1\] [Stellungnahme des CCC an das Bundesverfassungsgericht zum
BND-Gesetz und zur
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung](/system/uploads/290/original/BNDgesetz_CCC-Stellungnahme.pdf)
(pdf)
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