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title: Netzneutralität: Stellungnahme zum Zero-Rating-Angebot „Vodafone Pass“
date: 2018-01-21 21:46:00 
updated: 2018-01-22 07:16:33 
author: salgar
tags: update, pressemitteilung

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit das Angebot „Vodafone Pass“ hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zur Netzneutralität. Der Chaos Computer Club wurde um Stellungnahme gebeten und veröffentlicht seine Bewertung. Der Fortbestand von Zero-Rating-Angeboten wie „Vodafone Pass“ ist nicht akzeptabel, da das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird.

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Vodafone bietet einigen „Partnerunternehmen“ seit Oktober vier neue
„Pass“-Kategorien (Chat, Social, Music, Video) an, die Kriterien dafür
liegen allerdings nicht transparent vor. Die in diese „Pässe“
aufgenommenen Apps bekommen den Vorzug, dass die Nutzung nicht auf das
Inklusivvolumen der Kunden angerechnet wird.

Faktisch entsteht dadurch die Situation, dass sowohl Vodafones Endkunden
dafür bezahlen als auch Diensteanbieter als „Partner“ des Konzerns
vertraglich gebunden werden. Nicht-kommerzielle Angebote, wie sie der
Chaos Computer Club (CCC) beispielsweise unter
[media.ccc.de](https://media.ccc.de/) oder als Streaming-Dienst bei
vielen seiner Veranstaltungen und Podcasts bereitstellt, haben dabei ein
strukturelles Nachsehen und werden benachteiligt. Der CCC hat jedoch ein
hohes Interesse daran, seine Inhalte gemäß seiner Satzung als frei
zugängliches, einfach lizenzierbares und kostenloses Bildungsangebot
möglichst vielen Menschen anzubieten.

Auch jenseits von strukturell benachteiligten Video- und Audioangeboten
entstehen durch „Vodafone Pass“ ungewünschte Effekte: Die vier
angebotenen Kategorien sind willkürlich gewählt und diskriminieren
einige Dienste, die prinzipbedingt dezentral sind und in keinen „Pass“
aufgenommen werden können, weil es keinen einzelnen Anbieter gibt, mit
dem Vodafone überhaupt einen Vertrag schließen könnte. Beispiele sind
Dienste wie Jabber (XMPP) oder E-Mail.

Um „Partner“ von Vodafone zu werden, wird zudem eine App vorausgesetzt.
Ein Video oder einen Stream ganz normal über den Browser sehen zu
wollen, ist dabei nicht vorgesehen. Das benachteiligt zusätzlich alle
Angebote, die über keine spezielle App verfügen, sondern ihre Dienste
über das Web anbieten.

Für Verstöße gegen die Netzneutralität bei Zero-Rating-Angeboten können
Strafen festgesetzt werden, allerdings erst, nachdem die
Bundesnetzagentur etwaige Verstöße prüft und feststellt. Der CCC legt in
seiner Stellungnahme dar, welche Nachteile in Fragen der
Meinungsvielfalt durch Angebote wie „Vodafone Pass“ entstehen und warum
gegen die Netzneutralität verstoßen wird.

Netzneutralität bezeichnet das Prinzip, dass Netzkonzerne einzelne
Datentransport-Dienste nicht bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Sie
schützt Internetnutzer und Online-Dienste vor Diskriminierung durch
Telekommunikationsunternehmen, die die Infrastruktur betreiben.
Zero-Rating-Angebote missachten die EU-Verordnung (2015/2120), die
Prinzipien der Netzneutralität und die Anforderung nach einer
gleichberechtigten und nicht-diskriminierenden Behandlung des
Datenverkehrs. Das gilt sowohl bei dem Telekom-Angebot „StreamOn“ als
auch bei „Vodafone Pass“.

**Links**:

[Stellungnahme des CCC 
an die Bundesnetzagentur zum Zero-Rating-Angebot
„Vodafone
Pass“](/system/uploads/250/original/CCC-netzneutralitaet-vodafone.pdf)