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-rw-r--r-- | updates/2006/datenspeicherung-inakzeptabel.md | 91 |
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1 | title: Gemeinsame Erklärung "Datenspeicherung ist inakzeptabel" | 1 | title: Gemeinsame Erklärung: Datenspeicherung ist inakzeptabel |
2 | date: 2006-02-06 00:00:00 | 2 | date: 2006-02-06 00:00:00 |
3 | updated: 2009-04-18 19:12:39 | 3 | updated: 2010-03-08 00:03:47 |
4 | author: frankro | 4 | author: frankro |
5 | tags: update | 5 | tags: update, vorratsdatenspeicherung |
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7 | 7 | In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten" aus. | |
8 | In einer gemeinsamen Erklärung | ||
9 | sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten | ||
10 | gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von | ||
11 | Telekommunikationsdaten" aus. | ||
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14 | <!-- TEASER_END --> | 10 | <!-- TEASER_END --> |
@@ -27,65 +23,68 @@ europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin | |||
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28 | Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer | 24 | Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer |
29 | Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und | 25 | Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und |
30 | stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das | 26 | stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z. B. das |
31 | "Quick-freeze"-Verfahren). | 27 | "Quick-freeze"-Verfahren). |
32 | 28 | ||
33 | Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur | 29 | Für den Fall, daß der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur |
34 | Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir: | 30 | Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir: |
35 | 31 | ||
36 | - 1\. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 - für Internetdaten | 32 | |
37 | bis Anfang 2009 - ist auszuschöpfen. | 33 | |
38 | - 2\. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung | 34 | - Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis |
39 | von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende | 35 | Anfang 2009 – ist auszuschöpfen. |
36 | - Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von | ||
37 | Telefon, Mobiltelefon oder Internet zu identifizieren. Bestehende | ||
40 | Identifizierungspflichten sind aufzuheben. | 38 | Identifizierungspflichten sind aufzuheben. |
41 | - 3\. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie | 39 | - Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie genannten |
42 | genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten | 40 | Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten eingeführt; |
43 | eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu | 41 | danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern sind nur |
44 | speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur | 42 | Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von |
45 | Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder | 43 | Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden. |
46 | verarbeitet werden. | 44 | - Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung |
47 | - 4\. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung | ||
48 | verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten | 45 | verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten |
49 | (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu | 46 | (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu |
50 | entschädigen. | 47 | entschädigen. |
51 | - 5\. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation | 48 | - Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und |
52 | und die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den | 49 | die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den |
53 | gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die | 50 | gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die |
54 | Inhalte der Kommunikation. | 51 | Inhalte der Kommunikation. |
55 | - 6\. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung | 52 | - Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder |
56 | oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall | 53 | Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der |
57 | der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks | 54 | konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks |
58 | Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter | 55 | Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter |
59 | Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre | 56 | Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre |
60 | Freiheitsstrafe zu erwarten ist. | 57 | Freiheitsstrafe zu erwarten ist. |
61 | - 7\. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, | 58 | - Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, |
62 | beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden | 59 | beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden |
63 | oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden | 60 | oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden |
64 | Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu | 61 | Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu |
65 | gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung | 62 | gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung |
66 | erforderlich ist. | 63 | erforderlich ist. |
67 | - 8\. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die | 64 | - Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die |
68 | Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen | 65 | Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen |
69 | Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen | 66 | Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen |
70 | Ausnahmefällen zuzulassen. | 67 | Ausnahmefällen zuzulassen. |
71 | - 9\. Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter | 68 | - Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich |
72 | öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber | 69 | zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher |
73 | öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, | 70 | Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere |
74 | insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen. | 71 | im Internetbereich, sind auszunehmen. |
75 | - 10\. Die positiven und negativen Auswirkungen der | 72 | - Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung |
76 | Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer | 73 | auf die Gesellschaft sind von einer unabhängigen Stelle zu |
77 | unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu | 74 | untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der |
78 | veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen | 75 | Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei |
79 | Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der | 76 | Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der |
80 | praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die | 77 | Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu |
81 | Berichte sind zu veröffentlichen. | 78 | veröffentlichen. |
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83 | ### Unterzeichner | 82 | ### Unterzeichner |
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85 | Chaos Computer Club - Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - | 84 | Chaos Computer Club – Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) – |
86 | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Forum InformatikerInnen für | 85 | Deutscher Journalisten-Verband e. V. (DJV) – Forum InformatikerInnen für |
87 | Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) - Grüne Jugend | 86 | Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) – Grüne Jugend |
88 | Bundesverband - Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM) - no abuse in internet | 87 | Bundesverband – Netzwerk Neue Medien e. V. (NNM) – no abuse in internet |
89 | e.V. (naiin) - STOP1984 - Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten | 88 | e. V. (naiin) – STOP1984 – Verein zur Förderung des öffentlichen |
90 | und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) - Verbraucherzentrale | 89 | bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V. (FoeBuD) – |
91 | Bundesverband e.V. (vzbv) | 90 | Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) |