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1title: Vorratsdatenspeicherung
2date: 2011-04-16 22:29:00
3updated: 2011-04-16 22:52:11
4author: admin
5tags:
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7Vorratsdatenspeicherung
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11Mit Vorratsdatenspeicherung (english: data retention, im deutschen
12Sprachgebrauch des Bundesministerium des Inneren mitunter auch als
13Mindestspeicherung bezeichnet) wird die gesetzliche Verpflichtung
14gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden:
15
16\- im Kontext von Telefonieanbietern Verkehrsdaten (also: welcher
17Teilnehmer wann mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt)
18
19\- im Kontext von Internet-Service Providern die Speicherung der jeweils
20an einen Teilnehmer zeitlich begrenzt vergebene (dynamische) IP-Nummer
21zu speichern.
22
23*Bislang* enthielt die Vorratsdatenspeicherung keine
24Speicherungsverpflichtung im Bezug auf die aufgebauten
25Internet-Verbindungen, ledliglich bei der Rückverfolgung von einem
26Internet-Dienst auf einen Teilnehmer sollte die Auflösung der
27dynamischen IP-Nummer über die Vorratsdatenspeicherung beim
28Zugangsanbieter zum Teilnehmer führen.
29
30Zu Trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der
31Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d.h. der Daten
32die Aufschluss über den Inhaber eines Telekommunikationsanschlusses
33zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus den [§ 111
34TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der
35Sicherheitsbehörden")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html "§111 TKG")
36und [§ 112 TKG ("Automatisiertes
37Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG")
38die an anderer Stelle im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Fragen
39kritisiert wurden.
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41Der Chaos Computer Club ist vor allem klarer Gegner der
42Vorratsdatenspeicherung, weil es eine Verpflichtung zum Speichern von
43Daten sind, aus denen sich sensible Lebensumstände bzw.
44Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die sich wiederum klar gegen die
45Interessen des Inhabers im Sinne der informationellen Selbstbestimmung
46verwenden lassen.
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48Die Vorratsdatenspeicherung wurde bis zur Feststellung ihrer
49Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor allem durch
50den [Paragraphen 113a des
51TKG](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html "TKG §113a")
52(Telekommunikationsgesetzes) gestaltet.
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54Der Chaos Computer Club hatte die Aufklärung des Sachverhaltes durch das
55Bundesverfassungsgericht mit einem
56[Gutachten](/de/vds/VDSfinal18.pdf "Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung")
57unterstützt.