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.. date: 2009/07/09 18:40
.. title: Der Zensurbegriff
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Zwischenfrage: Ede in Singsing bekommt ja seine Briefe immer erst, nachdem Karl-Heinz Redlich einen kurzen Blick dreingeworfen hat, Bedenkliches geschwaerzt und Kassiber komplett kassiert hat. Wie heisst die Taetigkeit, die Kalle dort ausuebt?
Nun stelle man sich mal vor, man saesse gar nicht ein, aber trotzdem gaebe es da einen Kalle, den man fuer jedes bisschen Text, das man lesen oder schreiben wollte, vorher fragen muesste. Der wuerde dann in einem dicken Katalog waelzen, ob das seine Ordnung haette. Und wenn er keine Bedenken haette, duerfte man die Information konsumieren oder niederlegen. Richtig: Auch das ist Zensur.
In letzter Zeit hoeren wir, auch von eigentlich gebildeten Menschen, dass die Web-Sperren keine Zensur seien. So argumentierte Heinrich Wefing in der aktuellen Zeit, dass das "Eine Zensur findet nicht statt" aus dem Grundgesetz ja im Konsens als "eine Vorzensur findet nicht statt" ausgelegt werden muesse. Somit sei das Ausfiltern einmal als unrecht erkannten Materials keine Zensur mehr.
Meines Erachtens nach war dieser Konsens jedoch eine blosse Verneigung vor der Realitaet, dass es bis dato technisch schlicht unmoeglich gewesen ist, auf der Konsumentenseite mit der Zensur anzusetzen. Die Moeglichkeit, Druckwerke in grosser Zahl zu verfielfaeltigen, war einigen grossen Spielern vorbehalten, die im Zweifel zusammengerufen und kontrolliert werden konnten. Man konnte frei publizieren und konnte als Verantwortlicher fuer Druckerzeugnisse, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zogen, belangt werden.
Neu ist, dass nun nicht mehr die Publikation, sondern die Rezeption jedes Werks im Internet ueberwacht und im Zweifel zensiert oder gar sanktioniert werden soll. Im Netz muss man fuer foermlich jedes Informationszipfelchen die Nameserverinfrastruktur bemuehen. Pro geklickter Webseite koennen das schnell mehrere dutzend Anfragen sein. Und genau bei den Nameservern setzt das Gesetz eine Armada von Kalles an seinen individuellen Index Librorum Prohibitorum.
Man kann sich die Tragweite dieser Massnahme in die reale Welt uebertragen kaum vorstellen. In allen Bibliotheken und Buchhandlungen muesste man mit dem Buch, das man gerade kaufen moechte, noch vor der Kasse bei Kalle vorbei und haette mit Sanktionen zu rechnen, hielte man das falsche Buch in der Hand. Doch die Analogie fuer das Netz-Sinnesorgan "Browser" ist hier noch zu duerftig: Allein das Betrachten von Buechern im Schaufenster der Buchhandlung, das kurzfristige Aufflackern eines Plakats an einer Litfasssaeule schon waere eigentlich einer Erlaubnis beduerftig.
Nun ist das Zensurgesetz also um Magnituden monstroeser als alles, was bisher unter dem Begriff "Zensur" durch unsere Kulturgeschichte humpelte. In Ermangelung eines drastischeren Begriffs fuer dieses Ungetuem sei es jedoch erlaubt, vorerst den noch harmloseren Ausdruck zu verwenden.
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