title: Leitfaden für Smart-Home-Lösungen date: 2016-02-12 09:01:00 updated: 2016-02-12 10:08:18 author: julric tags: update, pressemitteilung Die Frage, wie der Endkunde für die Automatisierung seines Zuhauses sichere und datenschutzfreundliche Lösungen wählen kann, wird angesichts des explodierenden Marktes immer wichtiger. Das Land Rheinland-Pfalz hat nun einen Leitfaden für die Auswahl von verbraucher- und datenschutzfreundlichen Gerätschaften und Installationen auf dem Gebiet des „Smart Home“ vorgelegt, der unter Mitwirkung von Vertretern des Chaos Computer Clubs (CCC) entstanden ist. Die heute veröffentlichten Empfehlungen für Anbieter und Verbraucher zeigen aus Sicht des CCC den richtigen Weg auf, der insbesondere durch die Anbieter von Smart-Home-Lösungen eingeschlagen werden sollte. Leider handelt es sich hierbei nur um Empfehlungen, deren Verbindlichkeit auch noch durch Verwendung schwacher Modalverben eingeschränkt wird. Demgegenüber fordert der CCC weiterhin verpflichtend die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wenn Daten – in welcher Form auch immer – online ausgetauscht werden. Der Datenaustauch ist grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Insbesondere muß die Datenverarbeitung lokal erfolgen, so daß keine personenbezogenen Daten den Hoheitsbereich des Verbrauchers verlassen. Die Behauptung, die kontinuierliche Optimierung und Anpassung der Algorithmen erfordere die Datenverarbeitung beim Dienstleister und nicht lokal in der Hoheit des Nutzers, ist nicht stichhaltig. Eine Aktualisierung der Algorithmen kann auch durch regelmäßige Updates der lokalen Software des Smart-Home-Systems erfolgen. Die Daten des Verbrauchers müssen das Gerät hierfür nicht verlassen. Auch die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu löschen, muß die Smart-Home-Lösung in leicht zugänglicher Weise bieten, beispielsweise wenn in einer Immobilie mit Smart-Home-Funktionalität der Mieter wechselt. Eine dauerhafte Speicherung der personenbezogenen Daten unter dem Vorwand der Notwendigkeit der Datenbereitstellung für einen „lernenden Algorithmus“ ist vorgeschoben. Der CCC hat die Hoffnung, daß die Empfehlungen des erarbeiteten Leitfadens nicht nur vollständig umgesetzt, sondern auch erweitert und verbindlicher gemacht werden, damit der Verbraucher uneingeschränkt die Hoheit über seine durch die Smart-Home-Lösung gesammelten Daten behält. Der Smart-Home-Leitfaden wurde zwischen Juni 2015 und Januar 2016 im Rahmen eines sogenannten [Verbraucherdialogs](http://mjv.rlp.de/de/themen/verbraucherschutz/verbraucherdialog/4-verbraucherdialog/ "zur Seite des Verbraucherdialogs RLP") durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V., den rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Für den Chaos Computer Club waren Vertreter der rheinland-pfälzischen CCC-Gruppen Kaiserslautern und Mainz bei den Beratungen anwesend. [zum Ergebnispapier \[PDF, 350KB\]](http://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Verbraucherschutz/Ergebnispapier_mit_Empfehlungen_zum_Verbraucher__und_Datenschutz_bei_Smart_Home_Angeboten_fuer_Anbieter_sowie_Verbraucherinnen_und_Verbraucher_.pdf "Ergebnispapier") [zur Pressemitteilung des Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz \[PDF, 100KB\]](http://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Verbraucherschutz/Pressemeldung_vom_12.02.2016__Ergebnispraesentation_.pdf "Pressemeldung des MJV RLP")