From 3a99071acb6510e8ee1bc4c281a45b70abd0ca89 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: webmaster <webmaster@ccc.de>
Date: Sat, 18 Apr 2009 19:12:35 +0000
Subject: committing page revision 1

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 updates/2002/zkdsg.md | 31 +++++++++++++++++++++++++++++++
 1 file changed, 31 insertions(+)
 create mode 100644 updates/2002/zkdsg.md

(limited to 'updates')

diff --git a/updates/2002/zkdsg.md b/updates/2002/zkdsg.md
new file mode 100644
index 00000000..5dd91ad6
--- /dev/null
+++ b/updates/2002/zkdsg.md
@@ -0,0 +1,31 @@
+title: Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) verabschiedet
+date: 2002-02-04 00:00:00 
+updated: 2009-04-18 19:12:35 
+author: webmaster
+tags: update
+
+
+  Am vergangenen Freitag hat der Bundestag ein Gesetz gegen die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" zur unbefugten Überwindung von Zugangssicherungen für Fernseh- und Radiosendungen sowie "von Diensten der Informationsgesellschaft" verabschiedet.
+  
+
+<!-- TEASER_END -->
+
+Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Schutz von zugangskontrollierten
+Diensten. Das Gesetz zielt in erster Linie auf den Pay-TV-Bereich ab,
+findet aber auch Anwendung für zukünftige "zugangskontrollierte" Dienste
+aller Art. Nach dem neuen Gesetz sind die Herstellung, die Einfuhr und
+die Verbreitung von "Umgehungsvorrichtungen", aber auch der Besitz sowie
+die Wartung und der Austausch von solchen Vorrichtungen zu gewerbmäßigen
+Zwecken verboten. Verboten ist auch die Werbung (Absatzförderung) von
+Umgehungsvorrichtungen. Bestraft werden kann ein Verstoß mit bis zu
+einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. einem Bußgeld von 50.000 Euro.
+
+Direkt betroffen von dem Gesetz sind Leute, die beispielsweise
+modifizierte Smart-Cards oder Programme zum Entschlüsseln anbieten oder
+dafür werben. Private Anwender von solchen "gecrackten" Smart-Cards
+(z.B. für Pay-TV) sind zwar nicht direkt von dem neuen Gesetz betroffen,
+machen sich aber u.U. auch nach §265a StGB (Erschleichung von
+Leistungen) strafbar.
+
+Der Entwurf des ZKDSG ist
+[hier](http://dip.bundestag.de/btd/14/072/1407229.pdf) zu finden.
-- 
cgit v1.2.3