From 8611cfcef5066eadab40770094111d08c2e65ec0 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Wed, 10 Jul 2019 05:11:15 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2019/geheimdienste-wieder-vorm-egmr.md | 54 ++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 54 insertions(+) create mode 100644 updates/2019/geheimdienste-wieder-vorm-egmr.md (limited to 'updates/2019') diff --git a/updates/2019/geheimdienste-wieder-vorm-egmr.md b/updates/2019/geheimdienste-wieder-vorm-egmr.md new file mode 100644 index 00000000..9767ca17 --- /dev/null +++ b/updates/2019/geheimdienste-wieder-vorm-egmr.md @@ -0,0 +1,54 @@ +title: Geheimdienstliche Massenüberwachung wieder vorm Menschenrechtsgerichtshof +date: 2019-07-10 05:11:15 +updated: 2019-07-10 05:11:15 +author: erdgeist +tags: update, pressemitteilung, egmr + +Heute stehen die britische und die schwedische Regierung wegen geheimdienstlicher anlassloser Massenüberwachung vor Gericht: Der Menschenrechtsgerichtshof führt zwei Anhörungen durch und muss entscheiden, ob das massenhafte Mitlauschen so weitergehen darf. + + + +Das seit den Enthüllungen von Edward Snowden öffentlich bekannte +geheimdienstliche System der Massenüberwachung der Kommunikation wird +erneut beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg +(EGMR) thematisiert. Heute finden zwei mündliche Anhörungen statt: +Betroffen sind die Massenüberwachungsprogramme in Großbritannien und in +Schweden. \[0\] + +Die Menschenrechte in Europa verpflichten die Regierungen, staatliche +Überwachung nicht nur gesetzlich zu regeln, sondern in diesen Gesetzen +auch festzuschreiben, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und +zielgerichtet sind. Bereits ein erstes Urteil des EGMR vom 13. September +2018 stellte fest, dass die massenhafte Überwachung des britischen GCHQ +das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzt, welches in der Europäischen +Menschenrechtskonvention in Artikel 13 festgeschrieben ist. + +Das wegweisende Urteil war nach fast fünfjährigem Kampf \[1\] von +vierzehn britischen NGOs und zwei Einzelpersonen erstritten worden, +darunter Privacy International, Big Brother Watch, Open Rights Group, +Amnesty International, Liberty, die Schriftstellervereinigung PEN und +die Sprecherin des CCC, Constanze Kurz. Der EGMR befand in seinem Urteil +die Massenüberwachung der britischen Geheimdienste als teilweise +rechtswidrig. Im Fokus standen insbesondere drei Überwachungsprogramme +des GCHQ, die den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Privatsphäre) +betreffen: Prism, Upstream und Tempora. + +Das Urteil beendete die anlasslose und zudem zu wenig kontrollierte +Überwachung der Kommunikation jedoch nicht. Daher riefen die +Beschwerdeführer die Große Kammer des Gerichts an. Mit Erfolg: Die +Richter fühlen heute nochmals der britischen und nun auch der +schwedischen Regierung in zwei Anhörungen auf den Zahn. + +Ein neues Urteil könnte die Praktiken der Geheimdienste endlich einhegen +und die Massenüberwachung der Kommunikation dahin befördern, wo sie +hingehört: in die Geschichtsbücher, Kapitel: Korrigierte +Fehlentwicklungen. + +## Links: + +- \[0\] [Mitteilung des EGMR zu den heutigen + Anhörungen](https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf?library=ECHR&id=003-6446706-8483498&filename=Forthcoming%20hearings%20in%20July%202019.pdf) + (pdf) +- \[1\] [Schnellverfahren am Europäischen Gerichtshof für + Menschenrechte wegen + Geheimdienst-Spionage](/de/updates/2014/gchq-egmr) -- cgit v1.2.3