From ea03fa1b41bc5f8c00705128ca26bec4c70cca76 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: julric Date: Fri, 12 Feb 2016 09:08:03 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2016/smarthome.md | 56 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 56 insertions(+) create mode 100644 updates/2016/smarthome.md (limited to 'updates/2016') diff --git a/updates/2016/smarthome.md b/updates/2016/smarthome.md new file mode 100644 index 00000000..f81db008 --- /dev/null +++ b/updates/2016/smarthome.md @@ -0,0 +1,56 @@ +title: Leitfaden für Smart-Home-Lösungen +date: 2016-02-12 09:01:00 +updated: 2016-02-12 09:08:03 +author: julric +tags: update, pressemitteilung + +Die Frage, wie der Endkunde für die Automatisierung seines Zuhauses sichere und datenschutzfreundliche Lösungen wählen kann, wird angesichts des explodierenden Marktes immer wichtiger. Das Land Rheinland-Pfalz hat nun einen Leitfaden für die Auswahl von verbraucher- und datenschutzfreundlichen Gerätschaften und Installationen auf dem Gebiet des „Smart Home“ vorgelegt, der unter Mitwirkung von Vertretern des Chaos Computer Clubs (CCC) entstanden ist. + + + +Die heute veröffentlichten Empfehlungen für Anbieter und Verbraucher +zeigen aus Sicht des CCC den richtigen Weg auf, der insbesondere durch +die Anbieter von Smart-Home-Lösungen eingeschlagen werden sollte. Leider +handelt es sich hierbei nur um Empfehlungen, deren Verbindlichkeit auch +noch durch Verwendung schwacher Modalverben eingeschränkt wird. + +Demgegenüber fordert der CCC weiterhin verpflichtend die Nutzung von +Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wenn Daten – in welcher Form auch immer – +online ausgetauscht werden. Der Datenaustauch ist grundsätzlich so +gering wie möglich zu halten. Insbesondere muß die Datenverarbeitung +lokal erfolgen, so daß keine personenbezogenen Daten den Hoheitsbereich +des Verbrauchers verlassen. Die Behauptung, die kontinuierliche +Optimierung und Anpassung der Algorithmen erfordere die +Datenverarbeitung beim Dienstleister und nicht lokal in der Hoheit des +Nutzers, ist nicht stichhaltig. Eine Aktualisierung der Algorithmen kann +auch durch regelmäßige Updates der lokalen Software des +Smart-Home-Systems erfolgen. Die Daten des Verbrauchers müssen das Gerät +hierfür nicht verlassen. + +Auch die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu löschen, muß die +Smart-Home-Lösung in leicht zugänglicher Weise bieten, beispielsweise +wenn in einer Immobilie mit Smart-Home-Funktionalität der Mieter +wechselt. Eine dauerhafte Speicherung der personenbezogenen Daten unter +dem Vorwand der Notwendigkeit der Datenbereitstellung für einen +„lernenden Algorithmus“ ist vorgeschoben. + +Der CCC hat die Hoffnung, daß die Empfehlungen des erarbeiteten +Leitfadens nicht nur vollständig umgesetzt, sondern auch erweitert und +verbindlicher gemacht werden, damit der Verbraucher uneingeschränkt die +Hoheit über seine durch die Smart-Home-Lösung gesammelten Daten behält. + +Der Smart-Home-Leitfaden wurde zwischen Juni 2015 und Januar 2016 im +Rahmen eines sogenannten +[Verbraucherdialogs](http://mjv.rlp.de/de/themen/verbraucherschutz/verbraucherdialog/4-verbraucherdialog/ "zur Seite des Verbraucherdialogs RLP") +durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz +Rheinland-Pfalz, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V., den +rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die +Informationsfreiheit, gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und +Organisationen erarbeitet. Für den Chaos Computer Club waren Vertreter +der rheinland-pfälzischen CCC-Gruppen Kaiserslautern und Mainz bei den +Beratungen anwesend. + +[zum Ergebnispapier \[PDF, +350KB\]](http://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Verbraucherschutz/Ergebnispapier_mit_Empfehlungen_zum_Verbraucher__und_Datenschutz_bei_Smart_Home_Angeboten_fuer_Anbieter_sowie_Verbraucherinnen_und_Verbraucher_.pdf "Ergebnispapier") + +  -- cgit v1.2.3