From 22ed2acd70fcb6f6ef62c1cf4f98cae9519b7a99 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Tue, 11 May 2010 10:15:34 +0000 Subject: committing page revision 2 --- updates/2008/egk-verzoegern.md | 25 ++++++++++++------------- 1 file changed, 12 insertions(+), 13 deletions(-) (limited to 'updates/2008') diff --git a/updates/2008/egk-verzoegern.md b/updates/2008/egk-verzoegern.md index 5cb6dcba..7bc636c3 100644 --- a/updates/2008/egk-verzoegern.md +++ b/updates/2008/egk-verzoegern.md @@ -1,20 +1,19 @@ title: Elektronische Gesundheitskarte: Bitte nicht lächeln date: 2008-07-22 00:00:00 -updated: 2009-04-18 19:12:41 +updated: 2010-05-11 10:15:34 author: frankro -tags: update +tags: update, biometrie, egk - -Einige Krankenkassen fordern derzeit ihre Mitglieder auf, Fotos zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte einzusenden. Dabei sind wichtige Sicherheitsfragen des Systems nicht geklärt. Der Chaos Computer Club rät allen Versicherten kein Foto einzusenden. +Einige Krankenkassen fordern derzeit ihre Mitglieder auf, Fotos zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte einzusenden. Dabei sind wichtige Sicherheitsfragen des Systems nicht geklärt. Der Chaos Computer Club rät allen Versicherten, kein Foto einzusenden. -In den letzten Tagen erreichten uns Hinweise, dass erste Krankenkassen +In den letzten Tagen erreichten uns Hinweise, daß erste Krankenkassen ihre Kunden dazu auffordern, zwecks Ausstellung einer neuen Versichertenkarte ein Foto einzusenden. Die IKK Sachsen besteht sogar -auf ein [biometrisch -vermessbares](https://ikk.systemform.de/Images/Foto-Musteruebersicht.pdf) +auf einem [biometrisch +vermeßbaren](https://ikk.systemform.de/Images/Foto-Musteruebersicht.pdf) Foto und verweist auf eine gesetzliche Verpflichtung, dieses Foto einzusenden. @@ -35,18 +34,18 @@ Aufforderung nach Einsendung eines Fotos nicht nachzukommen und damit die flächendeckende Einführung der neuen Gesundheitskarte zu verzögern, bis grundlegende Fragen zum Schutz der sensiblen Daten geklärt sind. -Zwar sieht § 291 des Sozialgesetzbuches vor, dass die Versichertenkarte +Zwar sieht § 291 des Sozialgesetzbuches vor, daß die Versichertenkarte ein "Lichtbild des Versicherten" enthalten soll, macht aber darüber -hinaus keine Vorgaben, wie es ausgestaltet sein muss. Der Kreativität +hinaus keine Vorgaben, wie es ausgestaltet sein muß. Der Kreativität sind also keine Grenzen gesetzt. Ein biometrisch verwertbares Fotos, wie -es beim umstrittenen elektronischen Reisepass zum Einsatz kommt, ist +es beim umstrittenen elektronischen Reisepaß zum Einsatz kommt, ist keinesfalls gefordert. Welche Sanktionsmöglichkeiten die Krankenkassen haben, wenn der Versicherte kein Foto einschickt, ist fraglich. Eine Speicherung des Fotos über den Zeitraum der Herstellung der Karte hinaus ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und damit unzulässig. -Update 30.7.2008: Gesetzliche Grundlagen und mögliche Konsequenzen sind -[in einem Artikel des Branchendienstes "krankenkassen +**Update** 30.7.2008: Gesetzliche Grundlagen und mögliche Konsequenzen +sind [in einem Artikel des Branchendienstes "krankenkassen direkt"](http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1217429575&news=219640778) -zusammen gefasst. +zusammengefaßt. -- cgit v1.2.3