From a87e4eee00448162f0a511006adf6d0e23988db2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: balu Date: Wed, 21 May 2014 19:45:35 +0000 Subject: committing page revision 7 --- pages/satzung.md | 23 +++++++++++++---------- 1 file changed, 13 insertions(+), 10 deletions(-) (limited to 'pages') diff --git a/pages/satzung.md b/pages/satzung.md index 5de2da1e..1cdcf192 100644 --- a/pages/satzung.md +++ b/pages/satzung.md @@ -1,6 +1,6 @@ title: Satzung des CCC e.V. date: 2009-03-02 22:09:00 -updated: 2014-03-25 22:24:07 +updated: 2014-05-21 19:45:35 author: admin tags: club, satzung @@ -106,6 +106,11 @@ Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. +6\. Fördermitglieder sind passive Mitglieder ohne Stimmrecht in der +Mitgliederversammlung. Fördermitglieder können ausschließlich natürliche +Personen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen +Vertreters erforderlich. + ## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1\. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch @@ -194,8 +199,7 @@ anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. 5\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist, -hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten -schriftlich zu bestellen. Stimmen können nicht übertragen werden. +hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. 6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das @@ -227,13 +231,12 @@ Stimmengleichheit entscheidet das Los. - 3\. dem Schatzmeister und - 4\. dem Erfa-Repräsentanten. -2\. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. -Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 2000 EURO, Einstellung und -Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, -Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von -Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur -Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele; bei denen der Verein durch -mindestens drei Vorstandsmitglieder vertreten wird. +2\. Vorstand im Sinne des §26, 2Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. +Ausgenommen sind Einstellung und Entlassung von Angestellten, +gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten, Gründung, +Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsanteilen von +Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele; bei denen +der Verein durch mindestens drei Vorstandsmitglieder vertreten wird. 3\. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. -- cgit v1.2.3