From 9a42d95de29e5d4f08d518523f60428104c825dc Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: admin Date: Sat, 16 Apr 2011 22:52:11 +0000 Subject: committing page revision 1 --- pages/vorratsdatenspeicherung.md | 57 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 57 insertions(+) create mode 100644 pages/vorratsdatenspeicherung.md (limited to 'pages') diff --git a/pages/vorratsdatenspeicherung.md b/pages/vorratsdatenspeicherung.md new file mode 100644 index 00000000..055cd1b7 --- /dev/null +++ b/pages/vorratsdatenspeicherung.md @@ -0,0 +1,57 @@ +title: Vorratsdatenspeicherung +date: 2011-04-16 22:29:00 +updated: 2011-04-16 22:52:11 +author: admin +tags: + +Vorratsdatenspeicherung + + + +Mit Vorratsdatenspeicherung (english: data retention, im deutschen +Sprachgebrauch des Bundesministerium des Inneren mitunter auch als +Mindestspeicherung bezeichnet) wird die gesetzliche Verpflichtung +gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden: + +\- im Kontext von Telefonieanbietern Verkehrsdaten (also: welcher +Teilnehmer wann mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt) + +\- im Kontext von Internet-Service Providern die Speicherung der jeweils +an einen Teilnehmer zeitlich begrenzt vergebene (dynamische) IP-Nummer +zu speichern. + +*Bislang* enthielt die Vorratsdatenspeicherung keine +Speicherungsverpflichtung im Bezug auf die aufgebauten +Internet-Verbindungen, ledliglich bei der Rückverfolgung von einem +Internet-Dienst auf einen Teilnehmer sollte die Auflösung der +dynamischen IP-Nummer über die Vorratsdatenspeicherung beim +Zugangsanbieter zum Teilnehmer führen. + +Zu Trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der +Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d.h. der Daten +die Aufschluss über den Inhaber eines Telekommunikationsanschlusses +zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus den [§ 111 +TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der +Sicherheitsbehörden")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html "§111 TKG") +und [§ 112 TKG ("Automatisiertes +Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG") +die an anderer Stelle im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Fragen +kritisiert wurden. + +Der Chaos Computer Club ist vor allem klarer Gegner der +Vorratsdatenspeicherung, weil es eine Verpflichtung zum Speichern von +Daten sind, aus denen sich sensible Lebensumstände bzw. +Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die sich wiederum klar gegen die +Interessen des Inhabers im Sinne der informationellen Selbstbestimmung +verwenden lassen. + +Die Vorratsdatenspeicherung wurde bis zur Feststellung ihrer +Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor allem durch +den [Paragraphen 113a des +TKG](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html "TKG §113a") +(Telekommunikationsgesetzes) gestaltet. + +Der Chaos Computer Club hatte die Aufklärung des Sachverhaltes durch das +Bundesverfassungsgericht mit einem +[Gutachten](/de/vds/VDSfinal18.pdf "Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung") +unterstützt. -- cgit v1.2.3