From f486eed02a4c47f898534e2f09e2efeb9e91b4f9 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: vollkorn Date: Sun, 23 Sep 2018 10:18:26 +0000 Subject: committing page revision 15 --- pages/satzung.md | 79 ++++++++++++++++++++++++++++++-------------------------- 1 file changed, 42 insertions(+), 37 deletions(-) (limited to 'pages/satzung.md') diff --git a/pages/satzung.md b/pages/satzung.md index 8f806011..0342e142 100644 --- a/pages/satzung.md +++ b/pages/satzung.md @@ -1,10 +1,10 @@ -title: Satzung des CCC e. V. +title: Satzung des Chaos Computer Club e. V. date: 2009-03-02 22:09:00 -updated: 2016-04-25 18:52:44 +updated: 2018-09-23 10:18:26 author: admin tags: club, satzung, verein -Satzung des CCC e. V. nach Änderung durch die Mitgliederversammlung am 17. April 2016 (vorbehaltlich der Eintragung ins Vereinsregister) +vom 16.02.1986. Zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.06.2018. @@ -43,8 +43,8 @@ fördert. ## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr -1\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in -das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e. V." ergänzt. +1\. Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club“. Der Verein wird in +das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz „e. V.“ ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 2\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. @@ -59,7 +59,7 @@ Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: - 1\. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. - 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen sowie Konferenzen. -- 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder". +- 3\. Herausgabe der Zeitschrift „Die Datenschleuder“. - 4\. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. - 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. - 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung @@ -73,7 +73,7 @@ Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: richten. 2\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige -Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der +Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig @@ -98,7 +98,7 @@ Zahlung der Aufnahmegebühr. natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder -durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr +durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon unberührt. 4\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem @@ -130,12 +130,17 @@ festgesetzten Beiträge zu zahlen. werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden -Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen -und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. - -2\. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der -Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der -Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. +Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen, an die +letzte bekannte Anschrift oder an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse, +mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. + +2\. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das auszuschließende +Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zum Beschluss der +Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Anrufung muss +innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des +Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. +Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die +Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Auschlusses als beendet. ## §6 Beitrag @@ -175,12 +180,12 @@ Beschlussfassung unterliegen: 2\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, -oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks -schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung -erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens -zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur -Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt -bekannte E-Mail-Adresse. +oder wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe +des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der +Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer +Frist von mindestens zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die +Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte Anschrift oder die +Versendung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind @@ -189,29 +194,29 @@ Geschäftsstelle in Textform einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. 3\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf -Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, -wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt -worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder -Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich -einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl -beschlussfähig. +Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse +sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung +nicht angezweifelt worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund +mangelnder Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende +ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der +Teilnehmerzahl beschlussfähig. 4\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. -5\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist, -hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. +5\. Jedes stimmberechtigte Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im +Rückstand ist, hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. -6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die -Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das -vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das -Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der -nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. +6\. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds ist geheim abzustimmen. +Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll +anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu +unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu +machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. 7\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer. -Die Wahlen finden geheim in Form der "Wahl durch Zustimmung" statt. +Die Wahlen finden geheim in Form der „Wahl durch Zustimmung” statt. Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei @@ -264,8 +269,8 @@ haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. -8\. Der Vorstand kann "Fachliche Beiräte" oder "Wissenschaftliche -Beiräte" einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig +8\. Der Vorstand kann „Fachliche Beiräte“ oder „Wissenschaftliche +Beiräte“ einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der @@ -320,7 +325,7 @@ Wirkung. ## §12 Erfa-Beirat 1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Kreis-Vertretern, die -Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten. +stimmberechtigte Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten. 2\. Der Erfa-Beirat bestimmt den oder die Kandidaten zur Wahl für das Amt des Erfa-Repräsentanten. -- cgit v1.2.3