From f5ea4420ed218531ee92497cf0392407cccda1c0 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: admin Date: Sat, 7 Nov 2009 00:03:40 +0000 Subject: committing page revision 6 --- ...tz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md | 162 ++++++++++----------- 1 file changed, 81 insertions(+), 81 deletions(-) diff --git a/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md b/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md index 32c715df..6f1d9cd0 100644 --- a/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md +++ b/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md @@ -1,6 +1,6 @@ title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" date: 2009-11-06 16:19:00 -updated: 2009-11-06 19:01:19 +updated: 2009-11-07 00:03:40 author: admin tags: überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo @@ -94,7 +94,7 @@ Bürgerrechtsdemonstration. Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr erfolgreich folgende Äußerungen untersagt: -Presseerklärung vom 13. 10. 2009 (Sonntag, 14 Uhr) +Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr) "*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen @@ -109,31 +109,31 @@ verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus."* -Erklärung Polizeipräsident im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von -Berlin am 21. 9. 2009: +Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses +von Berlin am 21.9.2009: "*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen -gegeben. Aus diesem sei gegen 18.00 das Lied "Bullenschweine" abgespielt -worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine auf die -Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf eine -Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. Man -habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu überprüfen. -Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den Lautsprecherwagen -anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von circa 50 Personen -eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu stören". Eine -vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person zum -Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen versucht, -den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei auch ein -37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er habe sein -Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann habe -mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte weiter -die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der Festnahme -erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der Festnahme -und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich hier nichts -sagen". Er wolle erst den Abschluss der Beweisaufnahme durch die -Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, -sagte Glietsch, dass von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt +gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" +abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine +auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf +eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. +Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu +überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den +Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von +circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu +stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person +zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen +versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei +auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er +habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann +habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte +weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der +Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der +Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich +hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch +die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, +sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.* @@ -148,7 +148,7 @@ Handelnde Personen: abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U. - "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem - Reißen des Reißers von der Straße weist. + Reißen des "Reißers" von der Straße weist.   @@ -158,18 +158,19 @@ Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden. In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 -heißt es: *\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche Personen -aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine +heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche +Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern -bedrängt und behindert...* +bedrängt und behindert."* Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine -"Festnahme": Wann hat der Reißer dem Gewaltopfer die Festnahme erklärt? -Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im Deutschland des -Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren am T-Shirt? -Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines Schlägers? +"Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme +erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im +Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren +am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines +"Schlägers"? Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers @@ -196,7 +197,7 @@ gesponnen. a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner -dieser Situation schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine +dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine oder kehrt er zwei Meter zurück usw. b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des @@ -211,12 +212,12 @@ Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der "Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede -Ansprache, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt ihn, -ohne irgendeine Gelegenheit geben, sein Fahrrad zu sichern, nach vorne, -direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht von dem Gewaltopfer. -Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre angesichts der -Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" gar nicht -möglich. +Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt +ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach +vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des +Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre +angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" +gar nicht möglich. Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: @@ -225,7 +226,7 @@ Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv -überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos- und mißhandeltes +überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger". aa. Vorgeschichte: @@ -243,7 +244,7 @@ nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. -Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautpsrecherwagens."* +Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."* Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte @@ -261,26 +262,25 @@ Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das Gewaltopfer gefolgt. -Der "Schläger" behauptet weiter: "*... Allen Aufforderungen kam er zu -keiner Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach -wieder den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer -wieder sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den -Polizeibeamten vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis -durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit -entzogen."* +Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner +Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder +den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder +sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten +vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde +ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."* Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich -sollte dafßr sorgen, dass "der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen -hat". Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich -in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, dass es zurzeit noch +sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen +hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich +in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich -diese Person ... an, dass ich eine "Strafvereitelung" begehen würde. Ich -entgegnete, dass ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den +diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich +entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. -....Er wiederholte mehrmals, dass die Beamten Körperverletzungen und -Strafvereitelungen im  Amt begehen würden. Dabei blickte er sich +....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und +Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung @@ -289,7 +289,7 @@ Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der -..  (Reißer)  entschloss sich daraufhin die Person, zum Zwecke der +..  (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. @@ -298,19 +298,19 @@ Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."* bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern, -dass die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört +daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu -sichern, entschloss ich mich die Person festzuhalten und zu den Beamten, -welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riss sich die Person -von mir los und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die +sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, +welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person +von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den -Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte die Person nun mittels -Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es +Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels +Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und -um ihn anschließend fixieren zu können, entschloss ich mich einmal mit +um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt werden."* @@ -321,7 +321,7 @@ Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere -Sympathisanten handgreißich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich +Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen ihre Griffe und entfernten sich."* @@ -332,23 +332,23 @@ Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin -sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter -gehen konnten. Der .. (Reißer) entschloss sich daraufhin die Person, zum -Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der -weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen -der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt -bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in Höhe -des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und ergriff -ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich wegzudrehen. -Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien und näherten -sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während (Reißer) -versuchte den nunmehr Beschuldigten  ... mittels Festhaltetechnik zu -kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des Zuges diese Maßnahme -abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch körperliche Gewalt -diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die Einsatzkräfte -behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich der Beschuldigte -stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Wehr setzte, mussten -weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."* +sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht +weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die +Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen +der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und +wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im +Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in +Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und +ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich +wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien +und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während +(Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten  ... mittels +Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des +Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch +körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die +Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich +der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur +Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."* Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß -- cgit v1.2.3