From e4d6fb6803316beb6d8de786c4d72e9ef33a9a15 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: julric Date: Tue, 24 Apr 2018 18:23:03 +0000 Subject: committing page revision 11 --- pages/club/mv2018.md | 139 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++- 1 file changed, 137 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/pages/club/mv2018.md b/pages/club/mv2018.md index 18ad06f1..75d4eb3f 100644 --- a/pages/club/mv2018.md +++ b/pages/club/mv2018.md @@ -1,6 +1,6 @@ title: Mitgliederversammlung 2018 date: 2018-03-28 20:35:00 -updated: 2018-04-12 17:33:48 +updated: 2018-04-24 18:23:03 author: julric tags: mitgliederversammlung @@ -102,4 +102,139 @@ die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen." -  +#### Eingegangen 2018-04-21 + +1\. Erörterung des Ausschlusses von ca. 2000 Mitgliedern per +Vorstandsbeschluss\ +\ +Gem. Vorstandsbeschluss vom 28.10.2017 sollten ca. 2000 Mitglieder wegen +Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen werden. Zwar räumt die +Satzung dem Vorstand mit §5 hierzu grundsätzlich die Möglichkeit ein. +Allerdings steht §6 2. der Satzung der Anwendung dieser Regelung auf +säumige Mitglieder entgegen:  "Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung +der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.“ Mit Wegfall der Aufnahmegebühr in +Beitragsordnung kommt auch ein Ausschluss wegen Nichtzahlung der +Aufnahmegebühr in Betracht. Gem. §5 2. unserer Satzung ist es möglich +die Mitgliederversammlung gegen den Ausschluss von 2000 Mitgliedern +durch den Vorstand anzurufen.\ +\ +Der Vorstand möge daher seinen Beschluss der Mitgliederversammlung zur +Entscheidung vorlegen:\ +\ +Die Mitgliederversammlung möge für jedes auszuschließende Mitglied +entscheiden, ob der Ausschluss bestätigt wird („ja“) oder verworfen wird +(„nein“).\ +\ +\ +2. Stellungnahme zum Ausschluss von Tobias Anton aus dem CCCB e.V.\ +\ +Am 20.08.2017 schloss der Vorstand des CCCB e.V. Tobias Anton aus. Die +Mitgliederversammlung des CCCB e.V. bestätigte den Ausschluss am +08.10.2017 mit 18 Stimmen. Hiergegen beantragte Tobias Anton +gerichtliche Entscheidung, da er den Ausschluss für unbegründet hält. Er +ist der Auffassung, dass der Ausschluss auch nicht den Kriterien +entspricht, die der CCC e.V. an einen Ausschluss stellen würde. Der +Vorstand des CCC e.V. hat Tobias bestätigt, dass sein Ausschluss aus dem +Berliner Erfa keine Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. +hat.\ +\ +Laut den Statuten des CCC e.V. sind die Erfas jedoch die "lokalen +Niederlassungen“ des CCC e.V. Der CCC Berlin e.V. vertritt daher als +Erfa-Kreis die regionalen Interessen des CCC e.V.. Nach Auffassung des +Antragstellers muss ich ein Erfa auch zu den Werten und Grundsätzen des +CCC e.V. bekennen. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum +Ausschluss eines Mitglieds. Der Antragsteller ist der Meinung, dass ein +Erfa, der ein Mitglied aus Gründen ausschließt, die im CCC e.V. keinen +Vereinsausschluss begründen würden, das Ansehen des CCC e.V. schädigt.\ +\ +Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurde dem Vorstand des CCC e.V. +daher Einblick in die Korrenzpondenz zwischen Antragsteller und CCCB +e.V. gewährt und der Vorstand um eine Stellungnahme gebeten. Er folgte +dem Beschluss des CCCB e.V. nicht, wollte jedoch auch keine +Stellungnahme in diesem Sinne abgeben. Die Mitgliederversammlung möge +das nachholen.\ +\ +Sie möge:\ +2.1. feststellen, dass Tobias Anton nicht aus dem CCC e.V. +ausgeschlossen ist und\ +2.2. dem CCCB e.V. empfehlen den Ausschluss von Tobias Anton rückgängig +zu machen.\ +\ +\ +3. Beschränkung der Vertretungsmacht von Prokuristen der CCCV im +Innenverhältnis\ +\ +An Silvester kam es in den Räumlichkeiten der Messe Leipzig zum +Ausschluss von Tobias Anton als Helfer. Zuvor war ein öffentlicher +Aufruf über events.ccc.de und über den Twitter-Account \@c3logistic zur +Hilfe beim Abbau des Congress erfolgt. Tobias Anton und ein weiteres +Mitglied aus Chaosdorf folgten dieser Einladung. Sie halfen tagsüber +beim Abbau mit, es kam dabei zu keinen Auseinandersetzungen. Als +Christian Carstensen gegen Abend des 31.12.2017 eintraf, verwies er +Tobias Anton des Hauses. Als Begründung führte C. einer laufende +juristische Auseinandersetzung zwischen dem CCCB und Tobias Anton an. +Andere Gründe wurden von C. hierfür nicht genannt. Vor Ort hatte es +sonst keine Konflikte gegeben. Der Vorstand des CCC e.V. hatte Tobias +Anton auch zuvor per Mail bestätigt, dass die Auseinandersetzung in +Berlin auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. keine Auswirkungen haben +würde.\ +\ +Dieses Ereignis lässt vermuten, dass sich C. in Ausübung seiner +Vertretungsfunktionen für den CCC e.V. von persönlichen Motiven leiten +ließ. In Wahrnehmung seiner Funktion als Prokurist für die CCCV sollten +seine persönlichen Motive keine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen, +dass seine Entscheidung von einer privaten Meinung beeinflusst war.\ +\ +Die Mitgliederversammlung möge daher diesen Fall diskutieren und eine +Regelung finden, die ehrenamtliche Helfer und Mitglieder zukünftig +wirksam vor willkürlicher Ausgrenzung durch Funktionsträger des CCC e.V. +schützt.\ +\ +\ +4. Abschaffung der Bürgenregelung für intern\@lists.ccc.de\ +\ +Die Mailingliste intern\@lists.ccc.de wird u.a. verwendet um\ +- Vereinsversammlungen anzukündigen,\ +- die Ergebnisse von Versammlungen vereinsintern bekannt zu machen\ +- Meinungsbilder über Stellungnahmen des CCC in der Öffentlichkeit +einzuholen\ +- Änderungen der Zugangsdaten zu den Wikis doku.ccc.de und orga.cccv.de +mitzuteilen.\ +\ +Der Willensbildungsprozesses im Verein findet also wesentlich auch über +diese Mailingliste statt.\ +\ +Zugangsvoraussetzung für die Mailingliste ist lt. Aussage von Michael +Hirdes entweder die bestehende Mitgliedschaft in einem Erfa, oder die +Bestätigung durch zwei sog. „Bürgen“, die bereits auf der Mailingliste +sind. Auch Nichtmitglieder können auf diese Weise Zugang zur +Mailingliste erhalten.\ +\ +Es wird beantragt:\ +\ +Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Erfordernis für +zwei Bürgen für Vereinsmitglieder abgeschafft wird. Die +Mitgliederversammlung möge feststellen, dass jedes Vereinsmitglied +grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an internen Veranstaltungen und +Versammlungen, sowie auf die Teilnahme an den für deren Organisation +verwendeten Mailinglisten hat.\ +\ +Begründung:\ +Die bestehende Regelung kann nicht gewährleisten, dass alle Mitglieder +des CCC e.V. am Willensbildungsprozess im Verein teilnehmen können. +Angesichts der Bedeutung der Mailingliste für den Willensbildungsprozess +erscheint es ungerechtfertigt, dass ein Mitglied, über seine bloße +Mitgliedschaft hinaus, weitere Voraussetzungen erfüllen muss dort +mitlesen zu dürfen. Für Mitglieder, die die Informationen der Liste +nicht erhalten, ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nicht +sichergestellt, , da sie beispielsweise über das Stattfinden bestimmter +Veranstatlungen nicht informiert werden.\ +\ +Auch wenn eine Abgrenzung zwischen aktiven Vereinsmitgliedern und der +Öffentlichkeit durchaus erwünscht ist, und die Bürgenregelung diesem +Ziel auch Rechnung trägt, benachteiligt sie u.U. Mitglieder des CCC +e.V., die keinem Erfa angehören. Nichtmitglieder, die einem Erfa +angehören oder das Vertrauen der dortigen Verantwortlichen genießen, +werden demgegenüber bevorzugt. Nach fachkundiger Einschätzung verstößt +ein teilweiser Ausschluss von Mitgliedern gegen die Treuepflicht gem. +§242 BGB. -- cgit v1.2.3