From 9f1406901a176f78d717e022b53892aa6274683f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: julric Date: Fri, 15 Jun 2018 15:14:19 +0000 Subject: committing page revision 10 --- pages/club/mv2018-2.md | 77 +++++++++++++++++++++++++------------------------- 1 file changed, 39 insertions(+), 38 deletions(-) diff --git a/pages/club/mv2018-2.md b/pages/club/mv2018-2.md index 1a148f8f..931cab65 100644 --- a/pages/club/mv2018-2.md +++ b/pages/club/mv2018-2.md @@ -1,6 +1,6 @@ title: Mitgliederversammlung 2018 - 2 date: 2018-06-01 17:49:00 -updated: 2018-06-15 15:11:31 +updated: 2018-06-15 15:14:19 author: julric tags: mitgliederversammlung @@ -231,43 +231,44 @@ Einreichung von Jan Girlich: 1\. Änderung von §5 Abs. 2. der Satzung. - aktuelle Satzung: - - 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der - Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der - Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. - - beantragte Änderung: - - 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist *innerhalb einer Frist von - zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses* die Anrufung der - Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der - Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. - - Begründung: - - Durch das Fehlen einer Frist kann die Mitgliederversammlung in einer - beliebig entfernten Zukunft noch angerufen werden. "Anrufung" heißt - nicht, dass eine MV in den zwei Monaten stattfinden muss, sondern nur, - dass man seinen Willen dies auf der nächsten MV zu diskutieren kundtun muss. +> aktuelle Satzung: *\ +> \ +> 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der +> Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der +> Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.\ +> \ +> *beantragte Änderung:*\ +> \ +> 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist \*innerhalb einer Frist von +> zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses\* die Anrufung +> der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der +> Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.*\ +> \ +> Begründung:\ +> \ +> Durch das Fehlen einer Frist kann die Mitgliederversammlung in einer +> beliebig entfernten Zukunft noch angerufen werden. "Anrufung" heißt +> nicht, dass eine MV in den zwei Monaten stattfinden muss, sondern nur, +> dass man seinen Willen dies auf der nächsten MV zu diskutieren kundtun +> muss. 2\. Ergänzung von §5 der Satzung. - Neuer Absatz: - - 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, die - trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung mit der Leistung ihres - Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind oder die vom Vorstand - nicht erreicht werden können. - - Begründung: - - Damit regeln wir den Ausschluss von Karteileichen sauber über die - Satzung. "von der Mitgliederliste streichen" entspricht keinem - Ausschluss und somit ist auch kein Anrufen der Mitgliederversammlung in - diesem Falle möglich. Ein Mitglied im Zahlungsrückstand zu streichen - heißt nicht, dass es die Rückstände nicht nachzahlen muss. - - Alternative: - - 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen. +> Neuer Absatz: *\ +> \ +> 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, die +> trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung mit der Leistung ihres +> Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind oder die vom +> Vorstand nicht erreicht werden können.*\ +> \ +> Begründung:\ +> \ +> Damit regeln wir den Ausschluss von Karteileichen sauber über die +> Satzung. "von der Mitgliederliste streichen" entspricht keinem +> Ausschluss und somit ist auch kein Anrufen der Mitgliederversammlung +> in diesem Falle möglich. Ein Mitglied im Zahlungsrückstand zu +> streichen heißt nicht, dass es die Rückstände nicht nachzahlen muss.\ +> \ +> Alternative:*\ +> \ +> 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen.* -- cgit v1.2.3