From 9a42d95de29e5d4f08d518523f60428104c825dc Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: admin <admin@cccms.de>
Date: Sat, 16 Apr 2011 22:52:11 +0000
Subject: committing page revision 1

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 pages/vorratsdatenspeicherung.md | 57 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
 1 file changed, 57 insertions(+)
 create mode 100644 pages/vorratsdatenspeicherung.md

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new file mode 100644
index 00000000..055cd1b7
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+++ b/pages/vorratsdatenspeicherung.md
@@ -0,0 +1,57 @@
+title: Vorratsdatenspeicherung
+date: 2011-04-16 22:29:00 
+updated: 2011-04-16 22:52:11 
+author: admin
+tags: 
+
+Vorratsdatenspeicherung
+
+<!-- TEASER_END -->
+
+Mit Vorratsdatenspeicherung (english: data retention, im deutschen
+Sprachgebrauch des Bundesministerium des Inneren mitunter auch als
+Mindestspeicherung bezeichnet) wird die gesetzliche Verpflichtung
+gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden:
+
+\- im Kontext von Telefonieanbietern Verkehrsdaten (also: welcher
+Teilnehmer wann mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt)
+
+\- im Kontext von Internet-Service Providern die Speicherung der jeweils
+an einen Teilnehmer zeitlich begrenzt vergebene (dynamische) IP-Nummer
+zu speichern.
+
+*Bislang* enthielt die Vorratsdatenspeicherung keine
+Speicherungsverpflichtung im Bezug auf die aufgebauten
+Internet-Verbindungen, ledliglich bei der Rückverfolgung von einem
+Internet-Dienst auf einen Teilnehmer sollte die Auflösung der
+dynamischen IP-Nummer über die Vorratsdatenspeicherung beim
+Zugangsanbieter zum Teilnehmer führen.
+
+Zu Trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der
+Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d.h. der Daten
+die Aufschluss über den Inhaber eines Telekommunikationsanschlusses
+zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus den [§ 111
+TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der
+Sicherheitsbehörden")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html "§111 TKG")
+und [§ 112 TKG ("Automatisiertes
+Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG")
+die an anderer Stelle im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Fragen
+kritisiert wurden.
+
+Der Chaos Computer Club ist vor allem klarer Gegner der
+Vorratsdatenspeicherung, weil es eine Verpflichtung zum Speichern von
+Daten sind, aus denen sich sensible Lebensumstände bzw.
+Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die sich wiederum klar gegen die
+Interessen des Inhabers im Sinne der informationellen Selbstbestimmung
+verwenden lassen.
+
+Die Vorratsdatenspeicherung wurde bis zur Feststellung ihrer
+Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor allem durch
+den [Paragraphen 113a des
+TKG](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html "TKG §113a")
+(Telekommunikationsgesetzes) gestaltet.
+
+Der Chaos Computer Club hatte die Aufklärung des Sachverhaltes durch das
+Bundesverfassungsgericht mit einem
+[Gutachten](/de/vds/VDSfinal18.pdf "Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung")
+unterstützt.
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cgit v1.2.3