From 8e6477465ebcdfcf91012bbf3ff430811ea1fc83 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Fri, 7 Oct 2016 07:54:36 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2016/operationsgebiet-inland.md | 63 +++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 63 insertions(+) create mode 100644 updates/2016/operationsgebiet-inland.md diff --git a/updates/2016/operationsgebiet-inland.md b/updates/2016/operationsgebiet-inland.md new file mode 100644 index 00000000..5ba30ddc --- /dev/null +++ b/updates/2016/operationsgebiet-inland.md @@ -0,0 +1,63 @@ +title: Gutachten für NSA-BND-Untersuchungsausschuss: BND-Operationsgebiet Inland +date: 2016-10-06 23:37:00 +updated: 2016-10-07 07:54:36 +author: 46halbe +tags: update, pressemitteilung + +Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann bei seiner Massenüberwachung nicht sicher zwischen in- und ausländischen Datenverkehren unterscheiden, ohne detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Das belegt ein vom Chaos Computer Club (CCC) im Auftrag des NSA-BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages angefertigtes Sachverständigengutachten. + + + +Das Gutachten erläutert die heute typischen technischen Abläufe bei +paketvermittelter Datenübertragung, um das Vorgehen der Geheimdienste +bei der Internet-Überwachung zu verdeutlichen. Bei der sogenannten +strategischen Fernmeldeaufklärung muß der BND die Herkunft überwachter +Daten geographisch zuordnen können, um zwischen inländischen und +Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehren zu unterscheiden. Dem BND +ist das massenhafte inhaltliche Durchforsten deutscher +Kommunikationsvorgänge verboten, daher hat er das Anzapfen solcher +Verkehre zu vermeiden. + +Das Gutachten offenbart eine Zwickmühle, die der Auslandsgeheimdienst +BND totzuschweigen bemüht ist: Einerseits darf er inländische +Kommunikationsinhalte nicht analysieren, andererseits kann er sie ohne +eine tiefgehende Analyse nicht von ausländischen Datenpaketen +unterscheiden. + +Das Gutachten belegt, daß aufgrund der Struktur heutiger Netze eine +sichere Zuordnung der geographischen Herkunft von abgehörten Daten ohne +eine detaillierte Inhaltsauswertung nicht möglich ist: Der Weg von +Datenpaketen wird ad hoc und dynamisch bestimmt und kann sich auch in +kurzen zeitlichen Abständen ändern. Dadurch kann der Lauscher an der +Leitung nicht zuverlässig vorhersagen, woher und wohin die an einer +Glasfaser abgefangenen Datenpakete tatsächlich transportiert werden. +Erst recht läßt sich nicht erkennen, ob die übermittelten Inhalte von +deutschen Grundrechtsträgern oder von zum Belauschen freigegebenen +Ausländern stammen. + +„Wenn man den Geheimdiensten besser auf die Finger schauen und nicht nur +Beteuerungen glauben will, hilft das Verständnis der tatsächlichen +technischen Vorgänge im Netz“, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger. „Niemand +sollte sich weiterhin vorgaukeln lassen, der BND oder seine +Partnerdienste würden beim Abhören sicher zwischen in- und ausländischen +Datenverkehren unterscheiden können, ohne dabei tief in die Inhalte +hineinzuschauen.“ + +Schon Mitte Oktober soll im Rahmen einer „BND-Reform“ die angebliche +„Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ des Geheimdienstes per Gesetz +legitimiert werden. Daß zur gleichen Zeit im +NSA-BND-Untersuchungsausschuß (NSAUA) desselben Parlaments weiterhin +Fakten zusammengetragen werden, die für eine wirkliche „BND-Reform“ +hilfreich wären, darf nicht weiter ignoriert werden. Das Parlament +sollte die Erkenntnisse des NSAUA endlich zur Kenntnis nehmen und +zumindest dessen Empfehlungen abwarten, bevor eine Gesetzesnovelle die +bisherigen, nachweislich illegalen Machenschaften des BND zu geltendem +Recht macht. + +  + +**Links**: + +Gutachten zu Beweisbeschluß SV-13 des NSAUA: + +[https://www.ccc.de/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf](/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf) -- cgit v1.2.3