From 216d13eba857fa66593c849b0b825d5e9e18f8c4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: julric Date: Thu, 7 Jun 2018 14:24:10 +0000 Subject: committing page revision 8 --- pages/club/mv2018-2.md | 190 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++- 1 file changed, 189 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/pages/club/mv2018-2.md b/pages/club/mv2018-2.md index 7d61f42d..f89a8383 100644 --- a/pages/club/mv2018-2.md +++ b/pages/club/mv2018-2.md @@ -1,6 +1,6 @@ title: Mitgliederversammlung 2018 - 2 date: 2018-06-01 17:49:00 -updated: 2018-06-06 17:57:45 +updated: 2018-06-07 14:24:10 author: julric tags: mitgliederversammlung @@ -34,3 +34,191 @@ Vordiskussionstag statt.   ### Vorläufige Tagesordnung: + +  + +### Bisher fristgerecht eingegangene Anträge, weitere Anträge siehe [vorläufige Tagesordnung](/system/uploads/260/original/mv2018_vorlaeufige_top.pdf "Vorläufige TOP mit Anträgen") + +#### Eingegangen 2018-03-21 + +Jan Girlich stellt folgenden Antrag: + +In der Satzung §3 Absatz 3 letzter Satz das Wort "Geschäftsjahr" durch +"Beitragsjahr" zu ersetzen. + +Alt: + +"die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon +unberührt." + +Neu: + +"die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon +unberührt." + +Begründung: Das Geschäftsjahr des CCCs ist das Kalenderjahr. Laut +Beitragsordnung heißt es aber "Das Beitragsjahr beginnt mit dem Eintritt +des Mitglieds." Dieser Antrag passt die Satzung an die Intention und +gelebte Praxis der Mitgliederverwaltung an. + +#### Eingegangen 2018-03-31 + +Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie +wie folgt:\ +\ +Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln: + +"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen. +Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge. +Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten +mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer +erstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR rückerstattet. Die +Reisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlich +inklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen." + +\ +Beantragte Neufassung: + +"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen. +Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge. +Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten +mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer +erstattet. Übernachtungen werden nach Ermessen des Vorstandes erstattet, +die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste +Übernachtungsoption zu wählen. Die Reisekostenabrechnung ist in +nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim +Schatzmeister einzureichen." + +#### Eingegangen 2018-04-21 + +Einreichung von Tobias Anton: + +1\. Stellungnahme zum Ausschluss von Tobias Anton aus dem CCCB e.V.\ +\ +Am 20.08.2017 schloss der Vorstand des CCCB e.V. Tobias Anton aus. Die +Mitgliederversammlung des CCCB e.V. bestätigte den Ausschluss am +08.10.2017 mit 18 Stimmen. Hiergegen beantragte Tobias Anton +gerichtliche Entscheidung, da er den Ausschluss für unbegründet hält. Er +ist der Auffassung, dass der Ausschluss auch nicht den Kriterien +entspricht, die der CCC e.V. an einen Ausschluss stellen würde. Der +Vorstand des CCC e.V. hat Tobias bestätigt, dass sein Ausschluss aus dem +Berliner Erfa keine Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. +hat.\ +\ +Laut den Statuten des CCC e.V. sind die Erfas jedoch die "lokalen +Niederlassungen“ des CCC e.V. Der CCC Berlin e.V. vertritt daher als +Erfa-Kreis die regionalen Interessen des CCC e.V.. Nach Auffassung des +Antragstellers muss ich ein Erfa auch zu den Werten und Grundsätzen des +CCC e.V. bekennen. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum +Ausschluss eines Mitglieds. Der Antragsteller ist der Meinung, dass ein +Erfa, der ein Mitglied aus Gründen ausschließt, die im CCC e.V. keinen +Vereinsausschluss begründen würden, das Ansehen des CCC e.V. schädigt.\ +\ +Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurde dem Vorstand des CCC e.V. +daher Einblick in die Korrenzpondenz zwischen Antragsteller und CCCB +e.V. gewährt und der Vorstand um eine Stellungnahme gebeten. Er folgte +dem Beschluss des CCCB e.V. nicht, wollte jedoch auch keine +Stellungnahme in diesem Sinne abgeben. Die Mitgliederversammlung möge +das nachholen.\ +\ +Sie möge:\ +1.1. feststellen, dass Tobias Anton nicht aus dem CCC e.V. +ausgeschlossen ist und\ +1.2. dem CCCB e.V. empfehlen den Ausschluss von Tobias Anton rückgängig +zu machen.\ +\ +Einreichung von Tobias Anton: + +2\. Beschränkung der Vertretungsmacht von Prokuristen der CCCV im +Innenverhältnis\ +\ +An Silvester kam es in den Räumlichkeiten der Messe Leipzig zum +Ausschluss von Tobias Anton als Helfer. Zuvor war ein öffentlicher +Aufruf über events.ccc.de und über den Twitter-Account \@c3logistic zur +Hilfe beim Abbau des Congress erfolgt. Tobias Anton und ein weiteres +Mitglied aus Chaosdorf folgten dieser Einladung. Sie halfen tagsüber +beim Abbau mit, es kam dabei zu keinen Auseinandersetzungen. Als +Christian Carstensen gegen Abend des 31.12.2017 eintraf, verwies er +Tobias Anton des Hauses. Als Begründung führte C. einer laufende +juristische Auseinandersetzung zwischen dem CCCB und Tobias Anton an. +Andere Gründe wurden von C. hierfür nicht genannt. Vor Ort hatte es +sonst keine Konflikte gegeben. Der Vorstand des CCC e.V. hatte Tobias +Anton auch zuvor per Mail bestätigt, dass die Auseinandersetzung in +Berlin auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. keine Auswirkungen haben +würde.\ +\ +Dieses Ereignis lässt vermuten, dass sich C. in Ausübung seiner +Vertretungsfunktionen für den CCC e.V. von persönlichen Motiven leiten +ließ. In Wahrnehmung seiner Funktion als Prokurist für die CCCV sollten +seine persönlichen Motive keine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen, +dass seine Entscheidung von einer privaten Meinung beeinflusst war.\ +\ +Die Mitgliederversammlung möge daher diesen Fall diskutieren und eine +Regelung finden, die ehrenamtliche Helfer und Mitglieder zukünftig +wirksam vor willkürlicher Ausgrenzung durch Funktionsträger des CCC e.V. +schützt.\ +\ +Einreichung von Tobias Anton: + +3\. Abschaffung der Bürgenregelung für intern\@lists.ccc.de\ +\ +Die Mailingliste intern\@lists.ccc.de wird u.a. verwendet um\ +- Vereinsversammlungen anzukündigen,\ +- die Ergebnisse von Versammlungen vereinsintern bekannt zu machen\ +- Meinungsbilder über Stellungnahmen des CCC in der Öffentlichkeit +einzuholen\ +- Änderungen der Zugangsdaten zu den Wikis doku.ccc.de und orga.cccv.de +mitzuteilen.\ +\ +Der Willensbildungsprozesses im Verein findet also wesentlich auch über +diese Mailingliste statt.\ +\ +Zugangsvoraussetzung für die Mailingliste ist lt. Aussage von Michael +Hirdes entweder die bestehende Mitgliedschaft in einem Erfa, oder die +Bestätigung durch zwei sog. „Bürgen“, die bereits auf der Mailingliste +sind. Auch Nichtmitglieder können auf diese Weise Zugang zur +Mailingliste erhalten.\ +\ +Es wird beantragt:\ +\ +Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Erfordernis für +zwei Bürgen für Vereinsmitglieder abgeschafft wird. Die +Mitgliederversammlung möge feststellen, dass jedes Vereinsmitglied +grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an internen Veranstaltungen und +Versammlungen, sowie auf die Teilnahme an den für deren Organisation +verwendeten Mailinglisten hat.\ +\ +Begründung:\ +Die bestehende Regelung kann nicht gewährleisten, dass alle Mitglieder +des CCC e.V. am Willensbildungsprozess im Verein teilnehmen können. +Angesichts der Bedeutung der Mailingliste für den Willensbildungsprozess +erscheint es ungerechtfertigt, dass ein Mitglied, über seine bloße +Mitgliedschaft hinaus, weitere Voraussetzungen erfüllen muss dort +mitlesen zu dürfen. Für Mitglieder, die die Informationen der Liste +nicht erhalten, ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nicht +sichergestellt, , da sie beispielsweise über das Stattfinden bestimmter +Veranstatlungen nicht informiert werden.\ +\ +Auch wenn eine Abgrenzung zwischen aktiven Vereinsmitgliedern und der +Öffentlichkeit durchaus erwünscht ist, und die Bürgenregelung diesem +Ziel auch Rechnung trägt, benachteiligt sie u.U. Mitglieder des CCC +e.V., die keinem Erfa angehören. Nichtmitglieder, die einem Erfa +angehören oder das Vertrauen der dortigen Verantwortlichen genießen, +werden demgegenüber bevorzugt. Nach fachkundiger Einschätzung verstößt +ein teilweiser Ausschluss von Mitgliedern gegen die Treuepflicht gem. +§242 BGB. + +  + +#### **Eingegangen 2018-06-07** + +Einreichung von Martin Vietz: + +bei Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung, sollte noch eine Frist für die +Anrufung der MV gesetzt werden, sonnst ist dies noch Jahre später +möglich: + +> Die Anrufung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des +> Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. +> Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die +> Mitgliedschaft als beendet. -- cgit v1.2.3