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1title: CCC veröffentlicht schriftliche Stellungnahme zur Antiterrordatei
2date: 2012-11-27 14:32:00
3updated: 2012-11-27 14:57:34
4author: 46halbe
5tags: update, pressemitteilung
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7Anläßlich einer Anhörung am 6. November 2012 wurde der Chaos Computer Club (CCC) im Rahmen eines Beschwerdeverfahren gegen das Antiterrordateigesetz (ATDG) vor dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger befragt. Die vorgetragenen Argumente wurden nun in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zusammengefaßt.
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9<!-- TEASER_END -->
10
11In der Stellungnahme \[1\] werden technische Fragen und damit
12zusammenhängende Grundrechtsverstöße bei dem im Jahr 2006 beschlossenen
13Gesetz erörtert. Der CCC kritisiert offensichtliche und inhärente Mängel
14des Antiterrordateigesetzes und zeigt plausible, schwer zu vermeidende
15Mißbrauchsszenarien auf.
16
17Nicht nur nach Meinung des CCC wird durch das ATDG eine notwendige
18rechtsstaatliche Grenze zwischen Polizeiaufgaben und den Befugnissen der
19Geheimdienste verwischt. Juristisch umstritten ist vor allem das
20sogenannte Trennungsgebot. Es sollte und soll absichern, dass nach den
21Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges Polizeien und Geheimdienste nicht
22noch einmal zu eng kooperieren. Es sollte und soll verhindern, daß
23Menschen einer Gesinnungsstrafbarkeit unterworfen werden können und
24außerhalb gerichtlicher Kontrolle heimlichen Überwachungen ausgesetzt
25sind. Nicht nur den Diensten, auch einer beinahe unüberschaubaren Zahl
26von Behörden wird jedoch mit der ATD die Möglichkeit verschafft,
27Menschen ein nur schwammig definiertes Terror-Stigma anzuheften. Von
28einem Eintrag in der Datenbank und dessen Ursprung erfährt der
29Betroffene – wenn überhaupt – nur über Umwege. Einem Menschen, der in
30der ATD als mutmaßlicher "Terrorist" geführt wird, sowie dessen
31Kontaktpersonen ist es praktisch unmöglich, sich gegen das
32stigmatisierende Merkmal zur Wehr zu setzen.
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34Weiter zeigt der CCC auf, wie die Geheimdienste, deren Weiterbestehen
35nach den NSU-Skandalen ohnehin zur Diskussion steht, das Werkzeug ATD
36technisch mißbrauchen können. Um kriminelle Informanten und Spitzel der
37Dienste – wie jüngst im NSU-Fall geschehen \[4\] – vor dem Zugriff der
38ebenfalls auf die Datenbank zugreifenden Strafverfolger zu warnen,
39bieten die ATD den Geheimdiensten informationelle Privilegien gegenüber
40den Polizeibehörden.
41
42Nicht akzeptabel sind auch die unklaren Kontrollmöglichkeiten der
43datenschutzrechtlich zuständigen Behörden der Landes- und
44Bundesdatenschützer. Das verlorene Vertrauen in die Polizeibehörden und
45Dienste bei IT-Fragen kann aber nur wiedergewonnen werden, wenn eine
46wirksame Kontrolle im Gesetz festgeschrieben ist und auch stattfindet.
47Nicht erst seit der Analyse der von ihnen eingesetzten Staatstrojaner
48kann davon keine Rede mehr sein. Bis heute scheinen keine geeigneten
49Entwickler den ehrlosen Job der Programmierung der staatlichen
50Spionagesoftware angenommen zu haben. \[5\]
51
52Die Regierung wirbt in penetranter Form um Vertrauen der Bürger in ihre
53Tätigkeit als Sicherungsmacht, ohne jedoch wirksame Mechanismen
54rechtsstaatlicher Kontrolle sicherzustellen. Bei den über 18.000
55angeblichen Terrorverdächtigen in der Datenbank müßte bereits von einer
56Zersetzung unserer Zivilgesellschaft ausgegangen werden. Allein diese
57hohe Zahl beweist die mißbräuchliche Anwendung des Gesetzes.
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59 
60
61**Links**:
62
63\[1\] Schriftliche Stellungnahme des CCC an das Bundesverfassungsgericht
64anläßlich der Anhörung am 6. November 2012, 1 BvR 1215/07:
65<http://www.ccc.de/system/uploads/124/original/antiterrordatei-final.pdf>
66
67\[2\] Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum ATDG-Verfahren:
68<http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-074.html>
69
70\[3\] "Die Antiterrordatei ist digitale Gewalt", Interview
71tagesschau.de: <http://www.tagesschau.de/inland/terrordati100.html>
72
73\[4\] Der SPIEGEL 45/12, S. 38–41.
74
75\[5\] [Stellenausschreibung Programmierer für den
76Staatstrojaner](http://www.vsz.bund.de/SharedDocs/Stellenausschreibungen/030__GehobenerDienst/BKA__30__2012__28122012.html?__nnn=true)
77(und als Sicherheitskopie:
78<http://www.ccc.de/system/uploads/125/original/Stellenausschreibung_Bundestrojaner.png>)
79
80\[6\] Wenn alle Daten fließen, FAZ vom 6. November 2012:
81<http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/antiterrordatei-wenn-alle-daten-fliessen-11948723.html>