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-rw-r--r-- | updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md | 55 |
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1 | title: Bewahrt T-Online Nutzungsdaten zu lange auf? | ||
2 | date: 2002-09-08 00:00:00 | ||
3 | updated: 2009-04-18 19:12:34 | ||
4 | author: admin | ||
5 | tags: update | ||
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8 | Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung | ||
9 | von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz. | ||
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12 | <!-- TEASER_END --> | ||
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14 | Im [Artikel "Ach wie gut, dass niemand | ||
15 | weiß..."](http://www.heise.de/ct/02/19/124/) der aktuellen Zeitschrift | ||
16 | c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen | ||
17 | Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem | ||
18 | Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der | ||
19 | T-Online-DSL-Flatrate angesprochen. | ||
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21 | T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man | ||
22 | verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten | ||
23 | angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das | ||
24 | [Teledienstedatenschutzgesetz](http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm) | ||
25 | (TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar | ||
26 | erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die | ||
27 | “Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der | ||
28 | jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt” zu | ||
29 | löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung | ||
30 | gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach | ||
31 | Beendigung der Verbindung löschen. | ||
32 | |||
33 | In der [Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin | ||
34 | "e-f\@cts"](http://www.bmwi.de/Homepage/download/infogesellschaft/efacts09.pdf) | ||
35 | vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6 | ||
36 | auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der | ||
37 | Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste: | ||
38 | “Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen: | ||
39 | etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch | ||
40 | genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen | ||
41 | beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie | ||
42 | (z.B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden.” Das rechtfertigt | ||
43 | jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über 80 Tage. | ||
44 | Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung | ||
45 | gelöscht werden. | ||
46 | |||
47 | *Nutzer der T-Online-DSL-Flatrate, die mit der Speicherung ihrer | ||
48 | Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden | ||
49 | und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen.* Die | ||
50 | Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter | ||
51 | [](http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar-datenschutzbeauftragter.html) | ||
52 | (Cookies müssen akzeptiert werden). | ||
53 | |||
54 | Der Artikel der c't zeigt, dass es auch anders im Bereich Flatrate geht. | ||
55 | QSC speichert die Nutzungsdaten einen Tag, Arcor überhaupt nicht. | ||